Ablauf & Kosten

Von der ersten Verordnung bis zum Therapiebeginn begleiten wir Sie Schritt für Schritt. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um den Ablauf der logopädischen Therapie, die Kostenübernahme und organisatorische Fragen.

DER ERSTE SCHRITT

So beginnt die logopädische Therapie.

Für die logopädische Behandlung wird in der Regel eine ärztliche Heilmittelverordnung benötigt. Diese kann beispielsweise von Kinder und Jugendärzt:innen, Hausärzt:innen, HNO Ärzt:innen, Neurolog:innen, Zahnärzt:innen oder Kieferorthopäd:innen ausgestellt werden.

Mit der Verordnung können Sie telefonisch oder per E Mail Kontakt mit uns aufnehmen und einen Termin vereinbaren.

DER WEG ZUR THERAPIE

In vier Schritten zur logopädischen Begleitung.

Der Einstieg in die logopädische Therapie ist unkompliziert. Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Therapiebeginn begleiten wir Sie Schritt für Schritt und schaffen von Anfang an Klarheit und Orientierung.


01 // Heilmittelverordnung erhalten
Für die logopädische Therapie wird in der Regel eine ärztliche Heilmittelverordnung benötigt. Diese bildet die Grundlage für die weitere Behandlung.

02 // Termin vereinbaren
Nach Erhalt der Verordnung können Sie telefonisch oder per E Mail Kontakt mit uns aufnehmen. Gemeinsam finden wir einen passenden Termin für das Erstgespräch.

03 // Diagnostik & Kennenlernen
Im ersten Termin lernen wir uns kennen, besprechen Ihr Anliegen und führen eine logopädische Befunderhebung durch.

04 // Individuelle Therapie
Auf Grundlage der Diagnostik beginnt die individuell abgestimmte Therapie. Gemeinsam arbeiten wir an den vereinbarten Zielen und begleiten Sie Schritt für Schritt auf Ihrem Weg.

KOSTENÜBERNAHME

Wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten für eine logopädische Therapie werden in vielen Fällen ganz oder teilweise von den Krankenkassen übernommen. Die genaue Regelung richtet sich nach Ihrem Versicherungsstatus.

Gesetzlich Versicherte
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr werden die Kosten in der Regel vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Für gesetzlich versicherte Erwachsene fällt eine gesetzlich geregelte Zuzahlung an. Der verbleibende Anteil wird von der Krankenkasse übernommen.

Privatversicherte
Die Behandlung von Privatpatient:innen erfolgt auf Grundlage einer privaten Honorarvereinbarung. Die Abrechnung orientiert sich an den geltenden Gebührenempfehlungen für therapeutische Leistungen. Die Erstattung richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag.

Selbstzahler:innen
Selbstverständlich können Leistungen auch ohne ärztliche Verordnung als Selbstzahler:in in Anspruch genommen werden. Gerne informieren wir Sie persönlich über die Möglichkeiten und anfallenden Kosten.

WICHTIGE INFORMATIONEN

Was Sie zum ersten Termin mitbringen sollten

Für einen möglichst reibungslosen Ablauf bitten wir Sie, folgende Unterlagen zum Ersttermin mitzubringen:

  • Ärztliche Heilmittelverordnung
  • Vorliegende Befunde oder Therapieberichte
  • Schulberichte oder weitere relevante Unterlagen
  • Gegebenenfalls vorhandene Arztberichte

Diese Informationen unterstützen uns dabei, Ihre Situation bestmöglich einzuschätzen und die Therapie individuell zu planen.

GUT ZU WISSEN

Antworten auf
häufige Fragen

Wer kann Logopädie verordnen?

Eine Heilmittelverordnung für Logopädie kann unter anderem von Kinder und Jugendärzt:innen, Hausärzt:innen, HNO Ärzt:innen, Neurolog:innen, Zahnärzt:innen oder Kieferorthopäd:innen ausgestellt werden.

Wie lange dauert eine Behandlungseinheit?

In der Regel umfasst eine Therapieeinheit 45 Minuten. Umfang und Dauer der Behandlung richten sich nach der ärztlichen Verordnung und den individuellen Therapiezielen.

Was passiert beim ersten Termin?

Im Erstgespräch lernen wir uns kennen, besprechen Ihr Anliegen und führen eine logopädische Befunderhebung durch. Auf dieser Grundlage werden die Therapieziele und die weitere Behandlung geplant.

Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen?

Ja. Bei gesetzlich versicherten Kindern werden die Kosten in der Regel vollständig übernommen. Erwachsene leisten eine gesetzlich festgelegte Zuzahlung. Privatversicherte erhalten die Abrechnung entsprechend ihres individuellen Versicherungsvertrags.

Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?

Bitte bringen Sie Ihre Heilmittelverordnung sowie vorhandene Befunde, Therapieberichte oder weitere relevante Unterlagen mit. Diese helfen dabei, die Therapie optimal vorzubereiten.

Kann ich einen Termin absagen oder verschieben?

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um eine möglichst frühzeitige Absage. So können freie Termine anderen Patient:innen zur Verfügung gestellt werden.

Gemeinsam den
ersten Schritt
gehen

Sie haben Fragen zum Ablauf, zur Verordnung oder zur Kostenübernahme? Wir beraten Sie gerne persönlich und unterstützen Sie auf dem Weg zu Ihrer logopädischen Therapie.